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Ablauf eines Mandats

Viele notarielle Angelegenheiten sind von grundlegender Bedeutung und kommen nur einmal im Leben vor. Daher kommen viele meiner Mandanten das erste Mal in Ihrem Leben zum Notar und ich spüre bisweilen eine gewisse Unsicherheit zu der Frage, wie alles abläuft.

 

Ich will dazu daher einen kleinen Überblick geben:

Wenn Sie sich wegen einer neuen Angelegenheit bei uns melden - was Sie gerne per E-Mail, telefonisch oder persönlich tun können - dann erkennen wir aus unserer Erfahrung heraus sehr schnell, ob für diesen Fall eine persönliche Vorbesprechung erforderlich ist oder ob sich alle Punkte ohne eine solche klären lassen.

Außerdem versuchen wir sogleich, möglichst viele Eckdaten zusammen zu tragen. Die Fertigung einer notariellen Urkunde und die richtige Beratung sind nur auf der Basis umfassender Informationen zum Sachverhalt möglich (Sie können sich das so ähnlich vorstellen wie bei einem Arzt, der Ihnen auch nur das richtige Medikament verschreiben kann, wenn Sie ihm sagen, wo es Ihnen weh tut und was Sie bisher schon alles eingenommen haben). Dieser Schritt ist also bereits im Vorfeld einer Besprechung wichtig und sinnvoll, weil wir die gemeinsame Zeit im Termin so für die inhaltlichen Fragen nutzen können, anstatt Adressen und Geburtsdaten zusammen zu suchen.

Auf der Basis der von uns gesammelten Informationen werden wir Fragen an Sie haben, vielleicht zu Punkten, an die Sie noch gar nicht gedacht hatten. In umfangreicheren Angelegenheiten klären wir diese gemeinsam in einer (oder wenn es ganz kompliziert ist sogar in mehreren) persönlichen Besprechungen. In einfacheren Fällen reicht manchmal auch ein Griff zum Telefonhörer oder eine kurze E-Mail. Auf der Basis des Beratungsergebnisses stellen wir die Weichen, welche Regelungen in Ihrem Fall die richtigen sind.

Diese Regelungen setzen wir sodann in einem Urkundenentwurf um. In der Phase der Entwurfserstellung passiert viel juristische Arbeit im Hintergrund, so dass dieser Schritt manchmal eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.

Den fertigen Entwurf erhalten Sie von uns zur Prüfung und Vorbereitung des Beurkundungstermins zugesandt. Bitte schauen Sie sich den Entwurf, wenn möglich, vor dem Termin genau an und teilen Sie uns Ergänzungen und Änderungen baldmöglichst mit.

Sind alle mit dem Entwurf zufrieden, so kann der Beurkundungstermin stattfinden. Im Beurkundungstermin wird die gesamte Urkunde (sofern es sich nicht um eine bloße Unterschriftsbeglaubigung wie beispielsweise bei einer Registeranmeldung handelt) laut vorgelesen. Der Beurkundungstermin soll aber alles andere sein als ein Lesetermin. Sinn des Vorlesens ist es, mit höchster Konzentration und Fokussierung noch einmal alle Regelungen einer Endkontrolle zu unterziehen. Darüber hinaus bietet es die Möglichkeit, den Vertrag Stück für Stück zu erläutern und auf die Wechselwirkungen und Folgen der getroffenen Regelungen einzugehen. Den genauen Ablauf des Beurkundungstermins bestimmen letztlich Sie mit Ihren Fragen und Wünschen. Denn mein Anspruch und Ziel ist es nicht, dass Sie am Schluss beeindruckt davon nach Hause gehen, wie schnell ich lesen kann - was ich bei längeren Urkunden (gerade Grundstücksgeschäfte haben teils über 20 Textseiten) in weniger schwierigen Passagen sicherlich tun werde -, sondern dass Sie bei der Unterschrift wissen, was Sie unterschreiben und dass es so das Richtige für Sie ist.

Mit der Unterschrift unter die fertige Urkunde ist es in fast allen Fällen noch nicht getan. Notarielle Urkunden gestalten die Rechtswirklichkeit und es schließen sich so gut wie immer Umsetzungsschritte an, um die wir uns für Sie kümmern. So sind etwa bei einem Grundstückskaufvertrag eine Reihe von Genehmigungen und Bescheinigungen erforderlich, damit die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen kann. Welche Schritte in Ihrem Fall genau anstehen, werden wir Ihnen natürlich mitteilen. Ebenso erhalten Sie von uns selbstverständlich Nachricht, wenn alles wie geplant umgesetzt worden ist.

Hinweise zum Datenschutz im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit finden Sie hier