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Leistungen

Bei mir sind Sie in allen Angelegenheiten richtig, die in den Aufgabenbereich eines Notars fallen.

Oft ist auf den ersten Blick noch gar nicht klar, welche Gestaltung die richtige Antwort auf eine bestimmte Fragestellung ist. Das braucht Ihnen keine Sorgen machen, sondern ist ganz normal. Im Rahmen einer individuellen Beratung erläutere ich Ihnen die Merkmale, Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten und wir finden gemeinsam die für Sie beste Lösung!

Das Leben ist bunt und vielgestaltig. Dementsprechend wird jede noch so lange Liste immer unvollständig bleiben. Sprechen Sie uns einfach an, falls Ihre Fragestellung hier nicht genannt ist!

 

Dies sind unter anderem unsere Aufgabenbereiche:

 

  •  Grundstückskaufverträge
  •  Hauskaufverträge
  •  Grundschuldbestellungen
  •  Löschung von Grundschulden und anderen Rechten im Grundbuch
  •  Übergabeverträge
  •  Ausgestaltung von Familienpoolgesellschaften zur generationenübergreifenden Vermögensstrukturierung
  •  Schenkungen
  •  Private Kreditverträge mit entsprechender Absicherung
  •  Vorsorgevollmachten
  •  Betreuungsverfügungen
  •  Patientenverfügungen
  •  Erbverträge
  •  Testamente
  •  Pflichtteilsgestaltungen
  •  Erbscheinsanträge
  •  Erbauseinandersetzungen
  •  Eheverträge
  •  Adoptionsanträge
  •  Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  •  Unternehmensgründungen
  •  Verkauf von Unternehmensanteilen
  •  Handelsregisteranmeldungen
  •  Vereinsregisteranmeldungen
  •  Mediaton und Schlichtung (auch nach dem bayerischen Schlichtungsgesetz)
  •  Beglaubigung von Unterschriften und Urkunden

 

 

Was ich Ihnen nicht anbieten kann:

Als Notar bin ich kraft Gesetzes zur strikten Neutralität verpflichtet. Diese Neutralität ist mir ein hohes Gut, ermöglicht sie mir doch eine Vermittlerrolle im Vorfeld von Konflikten, wie sie sonst kaum ein Berater bieten kann. Aus dieser Vermittlerrolle entstehen für alle Seiten vorteilhafte Lösungen, die viel Streit und viel Ärger vermeiden helfen.

Umgedreht kann ich wegen meiner Neutralität aber niemals tätig werden, wenn es darum geht, einseitig Interessen durchzusetzen, d.h. etwas zu erzwingen oder zu erstreiten oder Stellung dazu zu nehmen, wer Recht und wer Unrecht hat. Dies ist das Aufgabengebiet meiner Kollegen aus der Rechtsanwaltschaft.