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Und was kostet das Ganze?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal in einem Satz beantworten. So gibt es beim Notar keinen festen Stundensatz oder ähnliches. Die Höhe der Notargebühren ist vielmehr im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) genau festgelegt.

Dieses Gesetz folgt einem klaren, fairen, sozial gerechten und transparenten Prinzip: die Höhe der Notarkosten richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung und (typisierten) rechtlichen Komplexität der Angelegenheit. Erstere wird durch den sogenannten Geschäftswert abgebildet, letztere durch die im Kostenverzeichnis festgelegten Gebührensätze.

Hinzu kommen noch Auslagen (also die Beträge, die ich selbst für Ihre Angelegenheit ausgegeben habe, etwa für Grundbucheinsichten oder Registrierungen), Schreib- und Telekommunikationspauschalen und die gesetzliche Umsatzsteuer. Die so ermittelten Gebühren decken alle meine Leistungen ab. So kostet etwa die im Vorfeld der Beurkundung stattfindende Beratung nichts extra.

Die Kosten reichen von 11,90 Euro für eine simple Beglaubigung bis hin zu vierstelligen Beträgen, wenn Vermögenswerte von mehreren Hunderttausend Euro betroffen sind.

Zur Illustration mögen zwei kleine Beispiele beitragen:

  •   Ein Hauskaufvertrag mit einem Kaufpreis von 100.000,- Euro kostet (einschließlich der Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten durch den Notar) ca. 1.000 Euro (inkl. Umsatzsteuer).
  •   Ein Hauskaufvertrag mit einem Kaufpreis von 200.000,- Euro kostet bei gleichen Leistungen ca. 1.600 Euro.
 

Über die in einem konkreten Fall ungefähr zu erwartenden Kosten können wir Ihnen selbstverständlich eine Orientierung geben, sobald feststeht, was gemacht werden soll. Sprechen Sie uns einfach an.